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   LSG Sachsen, 02.08.2001 - L 3 AL 108/00   

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https://dejure.org/2001,17898
LSG Sachsen, 02.08.2001 - L 3 AL 108/00 (https://dejure.org/2001,17898)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 02.08.2001 - L 3 AL 108/00 (https://dejure.org/2001,17898)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 02. August 2001 - L 3 AL 108/00 (https://dejure.org/2001,17898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Überbrückungsgeld; Überbrückungsgeld für Arbeitlose bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 18 Stunden; Überbrückungsgeld für eine kürzere Dauer als 26 Wochen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.10.1990 - 7 RAr 14/90

    Ermessensausübung bei der Ablehnung von Überbrückungsgeld

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.08.2001 - L 3 AL 108/00
    Zwar war die Beklagte nach der Rechtsprechung des BSG berechtigt, in einem Runderlass oder einer Dienstanweisung den Ausnahmefall i.S.d. § 55a Abs. 2 Satz 1 AFG zu definieren (BSG, Urteil vom 11.11.1993, 7 RAr 52/93; BSG, Urteil vom 17.10.1990, 11 RAr 109/89, BSG, Urteil vom 25.10.1990, 7 RAr 14/90; Hennig, in: Hennig/Kühl/Heuer/Henke, AFG, Rdnr. 21 zu § 55a).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist die BA jedoch trotz des Erlasses von Richtlinien in einem Runderlass zur Prüfung der Frage, ob ein atypischer Fall vorliegt, im Einzelfall berechtigt und verpflichtet (BSG, Urteil vom 11.11.1993, 7 RAr 52/93; BSG, Urteil vom 17.10.1999, 11 RAr 109/88; Urteil vom 25.10.1990, 7 RAr 14/90; Hennig, a.a.O.; Winkler, in: Gagel, AFG, Rdnr. 14, 16 zu § 55a).

  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 52/93

    Überbrückungsgeld - Ermessensentscheidung

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.08.2001 - L 3 AL 108/00
    Zwar war die Beklagte nach der Rechtsprechung des BSG berechtigt, in einem Runderlass oder einer Dienstanweisung den Ausnahmefall i.S.d. § 55a Abs. 2 Satz 1 AFG zu definieren (BSG, Urteil vom 11.11.1993, 7 RAr 52/93; BSG, Urteil vom 17.10.1990, 11 RAr 109/89, BSG, Urteil vom 25.10.1990, 7 RAr 14/90; Hennig, in: Hennig/Kühl/Heuer/Henke, AFG, Rdnr. 21 zu § 55a).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist die BA jedoch trotz des Erlasses von Richtlinien in einem Runderlass zur Prüfung der Frage, ob ein atypischer Fall vorliegt, im Einzelfall berechtigt und verpflichtet (BSG, Urteil vom 11.11.1993, 7 RAr 52/93; BSG, Urteil vom 17.10.1999, 11 RAr 109/88; Urteil vom 25.10.1990, 7 RAr 14/90; Hennig, a.a.O.; Winkler, in: Gagel, AFG, Rdnr. 14, 16 zu § 55a).

  • BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 109/89

    Bedürftigkeit iS der Arbeitslosenhilfe bei Kapitalentschädigung wegen einer

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.08.2001 - L 3 AL 108/00
    Zwar war die Beklagte nach der Rechtsprechung des BSG berechtigt, in einem Runderlass oder einer Dienstanweisung den Ausnahmefall i.S.d. § 55a Abs. 2 Satz 1 AFG zu definieren (BSG, Urteil vom 11.11.1993, 7 RAr 52/93; BSG, Urteil vom 17.10.1990, 11 RAr 109/89, BSG, Urteil vom 25.10.1990, 7 RAr 14/90; Hennig, in: Hennig/Kühl/Heuer/Henke, AFG, Rdnr. 21 zu § 55a).
  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 109/88

    Anwendung von § 55a AFG bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.08.2001 - L 3 AL 108/00
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist die BA jedoch trotz des Erlasses von Richtlinien in einem Runderlass zur Prüfung der Frage, ob ein atypischer Fall vorliegt, im Einzelfall berechtigt und verpflichtet (BSG, Urteil vom 11.11.1993, 7 RAr 52/93; BSG, Urteil vom 17.10.1999, 11 RAr 109/88; Urteil vom 25.10.1990, 7 RAr 14/90; Hennig, a.a.O.; Winkler, in: Gagel, AFG, Rdnr. 14, 16 zu § 55a).
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